Nach den erfolgten Bootsfahrlektionen und bestandener Theorieprüfung sind Sie bereit für die praktische Prüfung.
An der praktischen Prüfung muss der Kandidat nachweisen, dass er/sie fähig ist, ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften sicher zu führen. Die verlangten Manöver dürfen bei normalen Witterungsverhältnissen nur einmal wiederholt werden. Ob und wie weit an Bord vorhandene Hilfsmittel ( GPS, Radar, elektronische Seekarte, Echolot, Log, Bug- und Heckstrahlantriebe etc) während der Prüfungsfahrt eingesetzt werden dürfen, entscheidet der Prüfungsexperte.
An der praktischen Motorbootprüfung kann folgendes geprüft werden:
Die Prüfung wird nicht durchgeführt, wenn der Prüfungsexperte feststellt, dass:
Die Prüfung dauert je Kandidat in der Regel 50-60 Minuten. Der Prüfungsexperte bestimmt den Prüfungsablauf und erteilt Anweisungen und vergewissert sich aufgrund der Reaktionen des Kandidaten, ob dieser die Anweisungen verstanden hat. Um die Nervosität abzubauen und/oder vermeidbare Fehler zu besprechen, kann der Prüfungsexperte die Prüfung unterbrechen lassen. Dies kann sich positiv auf den weiteren Verlauf der Prüfung auswirken. Wenn das Verhalten des Kandidaten zu einer Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Sinne des Art. 5 BSV führen kann, greift der Prüfungsexperte ein.
Dies gilt insbesondere bei:
Abbruch wegen Verschulden des Kandidaten
Die Prüfung wird abgebrochen:
Die abgebrochene Prüfung gilt als nicht bestanden. Eine weitere Prüfung kann erst nach Ablauf eines Monates neu angesetzt werden.
Abbruch ohne Verschulden des Kandidaten
Die Prüfung wird auch abgebrochen, wenn dem Kandidaten nicht zugemutet werden kann, die Fahrt wegen eines eingetretenen Ereignisses wie Unfall ohne Verschulden, Witterungseinflüsse, Defekt am Schiff usw. fortzusetzen.
Die abgelegte praktische Führerprüfung kann als bestanden gewertet werden, wenn die allgemeinen Anforderungen im Wesentlichen geprüft und erfüllt sowie 80% des gesamten Prüfungsinhaltes absolviert sind. Muss die Prüfung als nicht bestanden erklärt werden, gilt sie als nicht gefahren und kann beim nächstmöglichen Termin wiederholt werden.
Der Prüfungsexperte muss beim Prüfungsentscheid den Gesamteindruck und den Schwierigkeitsgrad, wie Witterungsverhältnisse, Verkehrsdichte usw., berücksichtigen. Für eine möglichst einheitliche Beurteilung werden die Prüfungsfehler aufgeteilt in schwere und mittelschwere Fehler.
Schwere Fehler sind solche, die in der Regel bereits bei einmaligem Auftreten zu einem negativen Prüfungsentscheid führen.
Mittelschwere Fehler sind solche, die bei wiederholtem Auftreten zu einem negativen Prüfungsentscheid führen.
Wir fahren mit Ihnen 1 Stunde im Vorfeld ein und begleitet Sie anschliessend zur Bootsprüfung.
Die Prüfung beginnt und endet bei der Schifffahrtskontrolle in Oberrieden oder der Wasserschutzpolizei in Tiefenbrunnen und findet im durch den Fahrunterricht bekannten Gebiet sowie den bekannten Häfen statt. Sie dauert ca. 60 Minuten.
Praktische Prüfung
Wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten Sie per Post eine Prüfungsbestätigung. Mit ihr können Sie einen Termin für die praktische Schiffsführerprüfung (Fahrprüfung) vereinbaren.
Es muss für die entsprechende Prüfungskategorie eingelöst sein. Sie müssen den Schiffsausweis und das Abgaswartungsdokument (bei Schiffen mit Verbrennungsmotor) mitführen.
Die vollständige Ausrüstung inklusive Seekarte, Kursdreieck, Schreibzeug und Kompass muss an Bord sein.
Wir können die Prüfung nur fahren, wenn Sie diese Anforderungen erfüllen.
Wenn es das Wetter zulässt, führen wir auch im Winter auf Schiffen mit geschlossenen und ausreichend beheizbaren Führerkabinen Prüfungen durch.
Wir fahren keine Prüfung, wenn:
die Aussentemperatur unter dem Gefrierpunkt liegt und die Gefahr von Vereisung besteht die Sichtweite weniger als 300 Meter beträgt die Sturmwarnzeichen auf Sturmwarnung blinken Über die Durchführung der Prüfung in den Wintermonaten geben wir am Prüfungstag ab 7.30 Uhr unter 058 811 80 00 Auskunft.
Bootschule Zürichsee
Nicolas Iransen
Kiesackerstrasse 11
8304 Wallisellen
Telefon: +41 78 878 27 88
E-Mail info@bootschule-zuerichsee.ch
Bürozeiten
Montag bis Freitag
08.00 – 20.00 Uhr
Samstag
09:00 – 16.00 Uhr
Unsere Schule ist Mitglied des Verbandes Schweizerischer Motorboot - und Segelschulen
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