Das Wichtigste zum Schluss

Die praktische Bootsprüfung

Nach den erfolgten Bootsfahrlektionen und bestandener Theorieprüfung sind Sie bereit für die praktische Prüfung.

 
 
 

An der praktischen Prüfung muss der Kandidat nachweisen, dass er/sie fähig ist, ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften sicher zu führen. Die verlangten Manöver dürfen bei normalen Witterungsverhältnissen nur einmal wiederholt werden. Ob und wie weit an Bord vorhandene Hilfsmittel ( GPS, Radar, elektronische Seekarte, Echolot, Log, Bug- und Heckstrahlantriebe etc) während der Prüfungsfahrt eingesetzt werden dürfen, entscheidet der Prüfungsexperte.

An der praktischen Motorbootprüfung kann folgendes geprüft werden:

Schiffssicherheit

  • Brandbekämpfung
  • Gefahr von Wasser im Schiff
  • Massnahmen bei Havarien und Kollisionen
  • Maschinenausfall
  • Schiff auf Grund setzen
  • Beurteilung des Wetters und allfällig notwendiger Massnahmen
  • Ankermanöver

Prüfungsfahrt

Die Prüfung dauert je Kandidat in der Regel 50-60 Minuten. Der Prüfungsexperte bestimmt den Prüfungsablauf und erteilt Anweisungen und vergewissert sich aufgrund der Reaktionen des Kandidaten, ob dieser die Anweisungen verstanden hat. Um die Nervosität abzubauen und/oder vermeidbare Fehler zu besprechen, kann der Prüfungsexperte die Prüfung unterbrechen lassen. Dies kann sich positiv auf den weiteren Verlauf der Prüfung auswirken. Wenn das Verhalten des Kandidaten zu einer Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Sinne des Art. 5 BSV führen kann, greift der Prüfungsexperte ein.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Gefährdung oder Belästigung von Menschen
  • Beschädigung anderer Schiffe, fremden Gutes, der Ufer und der Ufervegetation oder Anlagen jeder Art im Gewässer und an dessen Ufer.
  • Behinderung der Schifffahrt und der Fischerei
  • Verunreinigung des Wassers oder sonstigen nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften

Bewertung der Prüfung

Der Prüfungsexperte muss beim Prüfungsentscheid den Gesamteindruck und den Schwierigkeitsgrad, wie Witterungsverhältnisse, Verkehrsdichte usw., berücksichtigen. Für eine möglichst einheitliche Beurteilung werden die Prüfungsfehler aufgeteilt in schwere und mittelschwere Fehler.

Schwere Fehler sind solche, die in der Regel bereits bei einmaligem Auftreten zu einem negativen Prüfungsentscheid führen.

Mittelschwere Fehler sind solche, die bei wiederholtem Auftreten zu einem negativen Prüfungsentscheid führen.

Mittelschwere Fehler

  • Einfache Verletzung von Verkehrsregeln
  • Missachten von Verkehrsvorschriften mit erhöhter abstrakter Gefährdung
  • Ablegen ohne vorheriges Starten des Motors
  • Beim Anlegen und Festmachen: Abstellen des Motors ohne vorheriges Sichern des Schiffes gegen Wegtreiben (provisorisches Belegen)
  • Anprallen an Stege, Pfähle, usw. bei Landungen
  • Ungenügendes Einschätzen von Wind, Wellen und Strömung
  • Unkorrekte Bedienung von Steuer und Schaltung (z.B. wiederholt falsche Rudereinschläge)
  • Übermässige Beanspruchung des Motors bei Manövern
  • Fehlerhaftes Ankermanöver (schlechte Wahl des Ankerplatzes, zu wenig Ankerleine gesteckt, Ankerleine im Antrieb)
  • Fehlende Blicke nach achtern vor Richtungsänderungen und Rückwärtsfahrten
  • Beim Mensch-über-Bord Manöver Sichtkontakt zur person verloren, Anfahrt mit zu grossem Zeitaufwand, Nichtabstellen des Motors auf dem See oder Abstellen des Motors auf fliessenden Gewässern
  • Ungenügende Kenntnisse zur Seemannschaft
  • Ungenügende Kenntnisse der Schiffssicherheit
 
 

Wir fahren mit Ihnen 1 Stunde im Vorfeld ein und begleitet Sie anschliessend zur Bootsprüfung.

Die Prüfung beginnt und endet bei der Schifffahrtskontrolle in Oberrieden oder der Wasserschutzpolizei in Tiefenbrunnen und findet im durch den Fahrunterricht bekannten Gebiet sowie den bekannten Häfen statt. Sie dauert ca. 60 Minuten.

Praktische Prüfung

Wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten Sie per Post eine Prüfungsbestätigung. Mit ihr können Sie einen Termin für die praktische Schiffsführerprüfung (Fahrprüfung) vereinbaren.

Allgemeine Anforderungen an das Prüfungsschiff

Es muss für die entsprechende Prüfungskategorie eingelöst sein. Sie müssen den Schiffsausweis und das Abgaswartungsdokument (bei Schiffen mit Verbrennungsmotor) mitführen.

Die vollständige Ausrüstung inklusive Seekarte, Kursdreieck, Schreibzeug und Kompass muss an Bord sein.

Wir können die Prüfung nur fahren, wenn Sie diese Anforderungen erfüllen.

Wenn es das Wetter zulässt, führen wir auch im Winter auf Schiffen mit geschlossenen und ausreichend beheizbaren Führerkabinen Prüfungen durch.

Wir fahren keine Prüfung, wenn:

die Aussentemperatur unter dem Gefrierpunkt liegt und die Gefahr von Vereisung besteht die Sichtweite weniger als 300 Meter beträgt die Sturmwarnzeichen auf Sturmwarnung blinken Über die Durchführung der Prüfung in den Wintermonaten geben wir am Prüfungstag ab 7.30 Uhr unter 058 811 80 00 Auskunft.